Fördermöglichkeiten

In der Stadt Königsberg

Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen

Gilt für folgende Gebiete:
Gestaltungsbereich der Altstadtsatzung in Königsberg i. Bay.
Förderfähige Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Wohngebäude, der Werkstätten, der landwirtschaftlich genutzten Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter.
  • Fassaden: Oberflächen, sowie Öffnungen wie Fenster, Türen und Haustore.
  • Dächer: Dachdeckung und Dachaufbauten.
  • Einfriedungen: Hofmauern, Zäune, Hoftore und Hofeinfahrten.
  • Einzelelemente: Kellerabgänge und Treppen, private Vorflächen und Hofräume mit öffentlicher Wirkung, ortstypische Begrünung, Vorgärten und Entsiegelung, ortstypische Werbeanlagen.

Höhe der Förderung:
30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, höchstens jedoch 30.677 €

Anträge sind zu stellen bei:

Stadt Königsberg

Marktplatz 7
97486 Königsberg i. Bay.

 

Ansprechpartner:

Stadt Königsberg i. Bay.

Andrea Lutsch

 

Wichtige Dokumente zum Download:

  Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen   Gestaltungssatzung für die Altstadt Königsberg

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung

Gilt für folgende Gebiete:
Altershausen, Kottenbrunn, Holzhausen, Dörflis: Festgesetztes Fördergebiet im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens.
Förderfähige Maßnahmen:
Gebäude im privaten Bereich:

  • Dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
  • Dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten
  • Sanierung, Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden
  • Maßnahmen zur energetischen Verbesserung alter Bausubstanz (Wärmedämmung)
  • Revitalisierung leerstehender Gebäude
  • Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung

Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich:

  • Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Höfen einschließlich Begrünung
  • Regionaltypische Gestaltung von Hoftoranlagen, Zäunen und Mauern

Kostenlose Bauberatung

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Das Anwesen liegt im Dorferneuerungsgebiet.
  • Die Baumaßnahme entspricht den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung.

Achtung: Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden! Beginn des Bauvorhabens erst nach Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch ALE.

Höhe der Förderung:
durchschnittlich ca. 20% der Nettokosten

Anträge sind zu stellen bei:

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40
97082 Würzburg

 

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Herr Panzer
Zeller Straße 40
97082 Würzburg

Stadt Königsberg

Marktplatz 7
97486 Königsberg i. Bay.

 

Wichtige Dokumente zum Download:

  Infoblatt
  Förderantrag
  Verwendungsnachweis
  Flyer – Hinweise zur Antragstellung

Weitere Informationen

Steuerliche Vorteile im Sanierungsgebiet

Gilt für folgende Gebiete:
Gestaltungsbereich der Altstadtsatzung in Königsberg i. Bay.
Bescheinigungsfähige Maßnahmen:

  • Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln
  • Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.

Grundlegende Voraussetzungen:
Vor Beginn der Maßnahme muss zwischen dem Eigentümer und der Stadt Königsberg eine Modernisierungsvereinbarung getroffen werden. Hierfür müssen vom Eigentümer entsprechende Unterlagen bei der Stadt vorgelegt werden (u.a. ausgefüllte und unterzeichnete Modernisierungsvereinbarung, Bestandspläne des Objektes, Pläne mit Eintragungen zu den geplanten Maßnahmen, Auflistung aller geplanten Maßnahme, aktuelle Fotos des Gebäudes etc.)
Achtung: Beginn mit der Sanierungsmaßnahme erst nach Gegenzeichnung der Modernisierungsvereinbarung durch die Stadt und Eigentümer!
Steuerlicher Vorteil:

  • § 7h EStG: Vermietete Immobilien (Wohnen/Gewerbe)
    Im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren kann der Steuerpflichtige jeweils bis zu 9 % und weitere vier Jahre jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs (BauGB) absetzen.
  • § 10f EStG: Bei privater Eigen-Wohnnutzung
    Im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren kann der Steuerpflichtige jeweils bis zu 9 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs (BauGB) absetzen.

Ansprechpartner

Stadt Königsberg

Marktplatz 7
97486 Königsberg i. Bay.

Finanzämter, Steuerberater


Beratungs- und Zertifizierungsmöglichkeiten für touristische Beherbungsbetriebe

Sie spielen mit dem Gedanken, einen Unterkunftsbetrieb zu betreiben bsw. Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension oder sind bereits Gastgeber? Dann nutzen Sie die Möglichkeiten für ein kostenfreies Beratungsgespräch. Frau Burkard-Baumgärtner vom Haßberge Tourismus e.V. gibt Tipps zur Ausstattung, zu Qualitätsmerkmalen und Gästenachfragen oder vermittelt Ihnen einen Gesprächskontakt zu erfolgreichen Gastgebern in der Region. Vereinbaren Sie direkt einen Termin!

Als kleiner Tipp am Rande: Unterkunftsbetriebe mit besonderem historischem Charme sind oftmals besonders gefragt. Werfen Sie doch einen Blick in unsere Immobilienbörse oder sammeln Sie Anregungen für Ihr Bauvorhaben bei unseren Erfolgsgeschichten. Investieren lohnt sich!

  • Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer mit bis zu neun Betten. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sterne ausgezeichnet (von einfach bis erstklassig).
  • Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.
  • Die Klassifizierung erfolgt vor Ort durch einen vom DTV geschulten Experten, Leitfaden für die Zertifizierung ist der vom DTV erstellte 23 seitige Kriterienbogen.
  • Die DTV-Sterne-Klassifizierung ist 3 Jahre gültig.
  • Das Qualitätssiegel „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ ist das einzig bundesweit verbreitete und geprüfte Zertifikat für wanderfreundliche Gastgeber in Deutschland.
  • Ausgezeichnete Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe garantieren Wanderern eine Vielzahl von Ausstattungs-, Verpflegungs- und Serviceleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Wanderern zugeschnitten sind.
  • Beherbergungsbetriebe müssen 22 Kernkriterien sowie 8 (aus 17) Wahlkriterien erfüllen. Für reine Gastronomiebetriebe gilt ein eigener Kriterien-Katalog mit 18 Pflichtkriterien. Die Kriterien werden vor Ort von erfahrenen, vom Deutschen Wanderverband geschulten Experten überprüft.
  • Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und kann danach wieder durch eine Prüfung erneuert werden.
  • Das Qualitätssiegel „Bett + Bike“ ist das Zertifikat für fahrradfreundliche Gastbetriebe in Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Österreich und Belgien.
  • Klassifizierte Gastbetriebe, Campingplätze, Ferienwohnungen/-häuser garantieren Fahrradfahrern eine Vielzahl von Ausstattungs-, Verpflegungs- und Serviceleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Fahrradfahrern zugeschnitten sind.
  • Die Gastbetriebe erfüllen die ADFC-Qualitäts-Mindestkriterien und die speziellen Qualitätskriterien. Anschließend sendet man die ausgefüllten Anmeldeunterlagen an das zuständige ADFC-Landesamt. Ein Bett+Bike-Betriebsberater prüft dann die Einhaltung der Kriterien vor Ort. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so erhält man das Zertifikat.
  • Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und wird danach wieder von einem Betriebsberater überprüft.