Fördermöglichkeiten
Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Wohngebäude, der Werkstätten, der landwirtschaftlich genutzten Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter.
- Fassaden: Oberflächen, sowie Öffnungen wie Fenster, Türen und Haustore.
- Dächer: Dachdeckung und Dachaufbauten.
- Einfriedungen: Hofmauern, Zäune, Hoftore und Hofeinfahrten.
- Einzelelemente: Kellerabgänge und Treppen, private Vorflächen und Hofräume mit öffentlicher Wirkung, ortstypische Begrünung, Vorgärten und Entsiegelung, ortstypische Werbeanlagen.
Anträge sind zu stellen bei:
Stadt Königsberg
Marktplatz 7
97486 Königsberg i. Bay.
Ansprechpartner:
Wichtige Dokumente zum Download:
Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen Gestaltungssatzung für die Altstadt KönigsbergPrivatmaßnahmen in der Dorferneuerung
- Dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
- Dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten
- Sanierung, Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden
- Maßnahmen zur energetischen Verbesserung alter Bausubstanz (Wärmedämmung)
- Revitalisierung leerstehender Gebäude
- Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung
Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich:
- Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Höfen einschließlich Begrünung
- Regionaltypische Gestaltung von Hoftoranlagen, Zäunen und Mauern
Kostenlose Bauberatung
- Das Anwesen liegt im Dorferneuerungsgebiet.
- Die Baumaßnahme entspricht den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung.
Achtung: Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden! Beginn des Bauvorhabens erst nach Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch ALE.
Anträge sind zu stellen bei:
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg
Ansprechpartner
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Herr Panzer
Zeller Straße 40
97082 Würzburg
Stadt Königsberg
Marktplatz 7
97486 Königsberg i. Bay.
Wichtige Dokumente zum Download:
Infoblatt
Förderantrag
Verwendungsnachweis
Flyer – Hinweise zur Antragstellung
Steuerliche Vorteile im Sanierungsgebiet
- Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln
- Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
Achtung: Beginn mit der Sanierungsmaßnahme erst nach Gegenzeichnung der Modernisierungsvereinbarung durch die Stadt und Eigentümer!
- § 7h EStG: Vermietete Immobilien (Wohnen/Gewerbe)
Im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren kann der Steuerpflichtige jeweils bis zu 9 % und weitere vier Jahre jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs (BauGB) absetzen. - § 10f EStG: Bei privater Eigen-Wohnnutzung
Im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren kann der Steuerpflichtige jeweils bis zu 9 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs (BauGB) absetzen.
Ansprechpartner
Stadt Königsberg
Marktplatz 7
97486 Königsberg i. Bay.
Finanzämter, Steuerberater
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten im Bereich Bauen & Wohnen:
Förderprogramm der Allianz Main & Haßberge zur Stärkung der Ortskerne Förderung denkmalpflegerischer MaßnahmenBeratungs- und Zertifizierungsmöglichkeiten für touristische Beherbungsbetriebe
Sie spielen mit dem Gedanken, einen Unterkunftsbetrieb zu betreiben bsw. Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension oder sind bereits Gastgeber? Dann nutzen Sie die Möglichkeiten für ein kostenfreies Beratungsgespräch. Frau Burkard-Baumgärtner vom Haßberge Tourismus e.V. gibt Tipps zur Ausstattung, zu Qualitätsmerkmalen und Gästenachfragen oder vermittelt Ihnen einen Gesprächskontakt zu erfolgreichen Gastgebern in der Region. Vereinbaren Sie direkt einen Termin!
Als kleiner Tipp am Rande: Unterkunftsbetriebe mit besonderem historischem Charme sind oftmals besonders gefragt. Werfen Sie doch einen Blick in unsere Immobilienbörse oder sammeln Sie Anregungen für Ihr Bauvorhaben bei unseren Erfolgsgeschichten. Investieren lohnt sich!
- Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer mit bis zu neun Betten. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sterne ausgezeichnet (von einfach bis erstklassig).
- Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.
- Die Klassifizierung erfolgt vor Ort durch einen vom DTV geschulten Experten, Leitfaden für die Zertifizierung ist der vom DTV erstellte 23 seitige Kriterienbogen.
- Die DTV-Sterne-Klassifizierung ist 3 Jahre gültig.
- Das Qualitätssiegel „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ ist das einzig bundesweit verbreitete und geprüfte Zertifikat für wanderfreundliche Gastgeber in Deutschland.
- Ausgezeichnete Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe garantieren Wanderern eine Vielzahl von Ausstattungs-, Verpflegungs- und Serviceleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Wanderern zugeschnitten sind.
- Beherbergungsbetriebe müssen 22 Kernkriterien sowie 8 (aus 17) Wahlkriterien erfüllen. Für reine Gastronomiebetriebe gilt ein eigener Kriterien-Katalog mit 18 Pflichtkriterien. Die Kriterien werden vor Ort von erfahrenen, vom Deutschen Wanderverband geschulten Experten überprüft.
- Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und kann danach wieder durch eine Prüfung erneuert werden.
- Das Qualitätssiegel „Bett + Bike“ ist das Zertifikat für fahrradfreundliche Gastbetriebe in Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Österreich und Belgien.
- Klassifizierte Gastbetriebe, Campingplätze, Ferienwohnungen/-häuser garantieren Fahrradfahrern eine Vielzahl von Ausstattungs-, Verpflegungs- und Serviceleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Fahrradfahrern zugeschnitten sind.
- Die Gastbetriebe erfüllen die ADFC-Qualitäts-Mindestkriterien und die speziellen Qualitätskriterien. Anschließend sendet man die ausgefüllten Anmeldeunterlagen an das zuständige ADFC-Landesamt. Ein Bett+Bike-Betriebsberater prüft dann die Einhaltung der Kriterien vor Ort. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so erhält man das Zertifikat.
- Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und wird danach wieder von einem Betriebsberater überprüft.