Innenentwicklung

Förderprogramm

Die Allianzkommunen möchten Vorhaben wie die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes unterstützen und sich damit aktiv für die Stärkung unserer Ortskerne einsetzen.

Hierfür hat die Allianz Main & Haßberge das kommunale Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz erarbeitet, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist.

Projektstatus
Laufend
Schlagworte
Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Beratung, Förderung, Leerstände und Baulücken

Fördermittel für die Beseitigung von Leerständen

Für die Aktvierung leerstehender Gebäude erhalten Hauseigentümer die Möglichkeit, sich bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützen zu lassen. Grundlegende Voraussetzung: Das entsprechende Gebäude ist vor 1970 erbaut, steht seit mind. 12 Monaten leer, befindet sich im Innenbereich des jeweiligen Ortsteils und wird nach der Maßnahme für mindestens fünf Jahre genutzt.
Konkret werden dabei folgenden Maßnahmen gefördert:

  • Sanierung, Umbau oder Erweiterung von Gebäuden
  • Bei Gebäudeabriss: Ersatzbau
  • Gebäudeabriss zur Schaffung wohnungsbezogener Freiflächen (in einzelnen Kommunen)

Kostenlose Beratungsgutscheine als zusätzliche Unterstützung

Als kleines i-Tüpfelchen bieten die Allianzkommunen zusätzliche Beratungsgutscheine an: Mit diesen können sich Personen kostenlos von externen Experten oder kommunalen Fachleuten beraten lassen. Auf diese Weise erhalten beispielsweise Bau- und Umbauinteressierte fachmännische Ratschläge zu Themen wie Um- und Neubau, Umnutzung von Bestandsgebäuden, energetische Sanierung oder Bebauung einer Baulücke.
Einen Antrag auf einen Beratungsgutschein können sowohl Eigentümer als auch Interessenten für ein zum Verkauf stehendes Anwesen / Grundstück stellen.

Unser Förderprogramm zur Stärkung der Ortskerne

  • Finanzielle Bezuschussung von bestimmten Bau-, Sanierungs- und ggf. Abbruchsmaßnahmen in den Ortskernen (10% der Gesamtkosten, max. 10.000 €)
  • Familienfreundlichkeit: Familien erhalten besondere Unterstützung durch einen erhöhten Förderbetrag
  • Zusätzliches Angebot: Kostenlose Bauberatung durch externe Experten oder kommunale Fachleute

Wichtig: Förderanträge sind stets vor Maßnahmenbeginn bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu stellen!
Das Förderprogramm wird ausschließlich aus Mitteln der Kommunen getragen.

Interesse geweckt?

Hier haben wir Ihnen alles Relevante zum Förderprogramm der Allianz Main & Haßberge und dem Antragsverfahren detailliert zusammengestellt
Förderprogramm zur Stärkung der Ortskerne

Informieren Sie sich außerdem über weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Bauen & Wohnen
Weitere Fördermöglichkeiten

Weiteres
  Pressemitteilung zum Förderprogramm

Förderung von Kleinunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfe

Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität für die Menschen in Dörfern enorm. Die Dorferneuerung fördert deshalb bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Metzger, Bäcker, Dorfwirtshäuser, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe. Diese Investitionen verhindern zudem unnötigen Flächenverbrauch, da solche Kleinstunternehmen in leer stehende und in vom Leerstand bedrohten Gebäuden angesiedelt werden oder bestehen bleiben können.

Die Dokumentation über die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken veranschaulicht Projekte, welche im Zeitraum von 2018 bis 2021 umgesetzt wurden.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Unternehmen, die Güter des regelmäßigen Bedarfs (z.B. Bäckereien, Metzgereien, Gastwirtschaften, Dorfläden oder Pflegedienstleistungen)

sowie

Güter des unregelmäßigen Bedarfs (z.B. Handwerksbetriebe wie Schreinereien oder Autowerkstätten, Dienstleistungsunternehmen wie Physiotherapeuten, Einzelhandelsläden wie Buchhandlungen oder weitere Fachgeschäfte) bereitstellen.

Was wird gefördert?
Bauliche Investitionen

Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter

Aufwendungen für Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen oder ggf. Wirtschaftlichkeitsgutachten.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Investitionsvolumen beträgt mind. 10.000 €

Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter, der Jahresumsatz liegt unter zwei Millionen €

Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachgewiesen

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung

Die Gesamtfinanzierung ist gewährleistet

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Förderung von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(bis zu 45 % bei Vorhaben, die zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen), maximale Fördersumme: 200.000 €.

 

Wer ist mein Ansprechpartner?
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg

Tel.: 0931/4101-0, E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de .


Gemeinsame Verabschiedung des Förderprogramms am 16.11.2018 durch die Vorstandschaft
Gemeinsame Verabschiedung des Förderprogramms am 16.11.2018 durch die Vorstandschaft