Unternehmen, die Güter des regelmäßigen Bedarfs (z.B. Bäckereien, Metzgereien, Gastwirtschaften, Dorfläden oder Pflegedienstleistungen)
sowie
Güter des unregelmäßigen Bedarfs (z.B. Handwerksbetriebe wie Schreinereien oder Autowerkstätten, Dienstleistungsunternehmen wie Physiotherapeuten, Einzelhandelsläden wie Buchhandlungen oder weitere Fachgeschäfte) bereitstellen.