Fördermöglichkeiten

In der Stadt Haßfurt

Förderprogramm für Investitionen zur Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung und Neuschaffung von Bausubstanz zur Wohnnutzung

Gilt für folgende Gebiete:
Stadtteile Augsfeld, Oberhohenried, Prappach, Sailershausen, Sylbach, Uchenhofen, Unterhohenried und Wülflingen.
Der räumliche Geltungsbereich konzentriert sich auf den Innenbereich der genannten Stadtteile und ist in separaten Lageplänen einsehbar (Stand: 24.05.2018).
Förderfähige Maßnahmen:

  • Erhaltung, Erneuerung und Verbesserung der Bausubstanz von Gebäuden bisher mit Nutzung zu Wohn-, Gewerbe- oder sonstigen Zwecken (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), die einer neuen Wohnnutzung zugeführt werden.
  • Soweit Gebäude (s. o.) abgebrochen werden und dafür ein Ersatzgebäude zur Wohnnutzung errichtet wird ist dies auch förderfähig.

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Das Gebäude liegt im Geltungsbereich.
  • Das Gebäude ist seit mindestens 12 Monaten als Wohnraum ungenutzt.
  • Das Gebäude ist vor dem 01.01.1970 errichtet.
  • Die Investitionen in Kauf oder bauliche Maßnahmen betragen mind. 50.000 €. Bei Eigenleistung können Materialkosten als förderfähig anerkannt werden.

Achtung: Förderantrag ist rechtzeitig vor Beginn der Investition einzureichen!
Beginn des Bauvorhabens erst nach Bewilligung oder Zustimmung zur vorzeitigen Baufreigabe.
Ausnahme förderfähiger Kauf: Hier muss die Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Kauf erfolgen.

Höhe der Förderung:
10 % der förderfähig und nachgewiesenen Investitionen, maximal 10.000,00 € je Anwesen innerhalb von 20 Jahren

Anträge sind zu stellen bei:

Stadt Haßfurt

Hauptstraße 5
97437 Haßfurt

 

Ansprechpartner:

Stadt Haßfurt

Bernhard Leuner

 

Wichtige Dokumente zum Download:

  Förderprogramm für Investitionen zur Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung und Neuschaffung von Bausubstanz zur Wohnnutzung

Kommunales Förderprogramm für Maßnahmen der Stadtbildpflege in der Altstadt und an den Einzelbaudenkmälern in allen Stadtteilen (KommFP)

Gilt für folgende Gebiete:
Stadtgebiet: Räumliche Geltungsbereiche der Gestaltungssatzung für die Altstadt Haßfurt einschließlich des Umgebungsbereiches
Stadtteile und Stadtgebiet: Alle Einzeldenkmäler nach Art. 1 Abs. 2 DSchG
Förderfähige Maßnahmen:

  • Fassadenrenovierung von Einzeldenkmälern und allen Gebäuden, die für die Stadt einen geschichtlichen, städtebaulichen stadtbildprägenden Wert besitzen.
  • Freilegung von Fachwerkfassaden, die freilegungswürdig sind.
  • Einbau von individuellen, werkgerecht gefertigten Hauseingangstüren und Toren aus Holz sowie die Aufarbeitung historischer Haustüren und Tore aus Holz.
  • Aufbereitung historischer Holzfenster und Fensterläden oder, wenn dies nicht möglich bzw. sinnvoll ist, der Einbau neuer Klappläden aus Holz sowie Holzfenster mit konstruktiver Sprossenteilung.
  • Einbau von Sandstein-Gewänden an Fenstern und Türen.
  • Erhalt und/oder Einbau von werkgerecht gefertigten fränkischen Details
  • Sanierung historischer Mauern.

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Verbot der Mehrfachförderung: Eine Förderung aus diesem Programm ist ausgeschlossen, wenn eine anderweitige Zuwendung bewilligt wurde oder werden kann (z.B. Städtebaurichtlinien, Dorferneuerungsrichtlinien etc.).
  • Der Antragsteller muss ggf. eine Gestaltungsberatung durch die Bewilligungsstelle oder ein Planungsbüro in Anspruch nehmen.
  • Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Mit der Maßnahme darf erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides begonnen werden, spätestens jedoch 6 Monate danach.
  • Nach Durchführung ist eine 10-jährige Zweckbindung einzuhalten.

Höhe der Förderung:
In der Regel 25 % der förderfähigen Kosten, in Ausnahmefällen 30 %
Der maximale Förderzuschuss beträgt 10.000,00 € innerhalb von 10 Jahren

Anträge sind zu stellen bei:

Stadt Haßfurt

Hauptstraße 5
97437 Haßfurt

 

Ansprechpartner:

Stadt Haßfurt

Bernhard Leuner

 

Wichtige Dokumente zum Download:

  Förderprogramm für Maßnahmen der Stadtbildpflege in der Altstadt und an den Einzelbaudenkmälern in allen Stadtteilen

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung

Gilt für folgende Gebiete:
Wülflingen: Festgesetztes Fördergebiet im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens.
Förderfähige Maßnahmen:
Gebäude im privaten Bereich:

  • Dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
  • Dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten
  • Sanierung, Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden
  • Maßnahmen zur energetischen Verbesserung alter Bausubstanz (Wärmedämmung)
  • Revitalisierung leerstehender Gebäude
  • Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung

Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich:

  • Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Höfen einschließlich Begrünung
  • Regionaltypische Gestaltung von Hoftoranlagen, Zäunen und Mauern

Kostenlose Bauberatung

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Das Anwesen liegt im Dorferneuerungsgebiet.
  • Die Baumaßnahme entspricht den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung.

Achtung: Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden! Beginn des Bauvorhabens erst nach Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch ALE.

Höhe der Förderung:
durchschnittlich ca. 20% der Nettokosten

Anträge sind zu stellen bei:

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40
97082 Würzburg

 

Ansprechpartner:

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Herr Panzer
Zeller Straße 40
97082 Würzburg

Stadt Haßfurt

Dietmar Will

 

Wichtige Dokumente zum Download:

  Infoblatt
  Förderantrag
  Verwendungsnachweis
  Flyer – Hinweise zur Antragstellung

Weitere Informationen

Steuerliche Vorteile im Sanierungsgebiet

Gilt für folgende Gebiete:
Sanierungsgebiet V „Innenstadt“ (= gesamte Innenstadt von Haßfurt)
Bescheinigungsfähige Maßnahmen:

  • Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln
  • Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.

Grundlegende Voraussetzungen:
Vor Beginn der Maßnahme muss zwischen dem Eigentümer und der Stadt Haßfurt eine Modernisierungsvereinbarung getroffen werden. Hierfür müssen vom Eigentümer entsprechende Unterlagen bei der Stadt vorgelegt werden (u.a. ausgefüllte und unterzeichnete Modernisierungsvereinbarung, Bestandspläne des Objektes, Pläne mit Eintragungen zu den geplanten Maßnahmen, Auflistung aller geplanten Maßnahme, aktuelle Fotos des Gebäudes etc.)
Achtung: Beginn mit der Sanierungsmaßnahme erst nach Gegenzeichnung der Modernisierungsvereinbarung durch die Stadt und Eigentümer!
Steuerlicher Vorteil:

  • § 7h EStG: Vermietete Immobilien (Wohnen/Gewerbe)
    Im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren kann der Steuerpflichtige jeweils bis zu 9 % und weitere vier Jahre jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs (BauGB) absetzen.
  • § 10f EStG: Bei privater Eigen-Wohnnutzung
    Im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren kann der Steuerpflichtige jeweils bis zu 9 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs (BauGB) absetzen.

Ansprechpartner:

Stadt Haßfurt

Robert Barth

Finanzämter, Steuerberater

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten im Bereich Bauen & Wohnen:

Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen

Beratungs- und Zertifizierungsmöglichkeiten für touristische Beherbungsbetriebe

Sie spielen mit dem Gedanken, einen Unterkunftsbetrieb zu betreiben bsw. Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension oder sind bereits Gastgeber? Dann nutzen Sie die Möglichkeiten für ein kostenfreies Beratungsgespräch. Frau Burkard-Baumgärtner vom Haßberge Tourismus e.V. gibt Tipps zur Ausstattung, zu Qualitätsmerkmalen und Gästenachfragen oder vermittelt Ihnen einen Gesprächskontakt zu erfolgreichen Gastgebern in der Region. Vereinbaren Sie direkt einen Termin!

Als kleiner Tipp am Rande: Unterkunftsbetriebe mit besonderem historischem Charme sind oftmals besonders gefragt. Werfen Sie doch einen Blick in unsere Immobilienbörse oder sammeln Sie Anregungen für Ihr Bauvorhaben bei unseren Erfolgsgeschichten. Investieren lohnt sich!

  • Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer mit bis zu neun Betten. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sterne ausgezeichnet (von einfach bis erstklassig).
  • Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.
  • Die Klassifizierung erfolgt vor Ort durch einen vom DTV geschulten Experten, Leitfaden für die Zertifizierung ist der vom DTV erstellte 23 seitige Kriterienbogen.
  • Die DTV-Sterne-Klassifizierung ist 3 Jahre gültig.
  • Das Qualitätssiegel „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ ist das einzig bundesweit verbreitete und geprüfte Zertifikat für wanderfreundliche Gastgeber in Deutschland.
  • Ausgezeichnete Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe garantieren Wanderern eine Vielzahl von Ausstattungs-, Verpflegungs- und Serviceleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Wanderern zugeschnitten sind.
  • Beherbergungsbetriebe müssen 22 Kernkriterien sowie 8 (aus 17) Wahlkriterien erfüllen. Für reine Gastronomiebetriebe gilt ein eigener Kriterien-Katalog mit 18 Pflichtkriterien. Die Kriterien werden vor Ort von erfahrenen, vom Deutschen Wanderverband geschulten Experten überprüft.
  • Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und kann danach wieder durch eine Prüfung erneuert werden.
  • Das Qualitätssiegel „Bett + Bike“ ist das Zertifikat für fahrradfreundliche Gastbetriebe in Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Österreich und Belgien.
  • Klassifizierte Gastbetriebe, Campingplätze, Ferienwohnungen/-häuser garantieren Fahrradfahrern eine Vielzahl von Ausstattungs-, Verpflegungs- und Serviceleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Fahrradfahrern zugeschnitten sind.
  • Die Gastbetriebe erfüllen die ADFC-Qualitäts-Mindestkriterien und die speziellen Qualitätskriterien. Anschließend sendet man die ausgefüllten Anmeldeunterlagen an das zuständige ADFC-Landesamt. Ein Bett+Bike-Betriebsberater prüft dann die Einhaltung der Kriterien vor Ort. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so erhält man das Zertifikat.
  • Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und wird danach wieder von einem Betriebsberater überprüft.