Fördermöglichkeiten

In der Gemeinde Theres

Richtlinie der Gemeinde Theres zur Förderung der Denkmalpflege

Gilt für folgende Gebiete:
Denkmäler im Gemeindegebiet Theres
Förderfähige Maßnahmen:
Instandhaltung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von bedeutsamen Denkmälern.

Zu beachten:
Die Kosten für evtl. Voruntersuchungen werden nicht gefördert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Befürwortung durch das Landesamt für Denkmalpflege
  • Feststellung des Aufwandes für die Gesamtmaßnahmen und Sicherung der Gesamtfinanzierung (Vorlage eines Finanzierungsplanes)
  • Vorlage eines Kostenvoranschlages mit Feststellung der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen
  • Angemessene finanzielle Beteiligung des Maßnahmenträgers
  • Denkmalpflegerische Erlaubnis bzw. eine Förderung aus Mitteln des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Achtung: Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!

Höhe der Förderung:
Für Einzelmaßnahmen: 15% des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, jedoch höchstens 7.500 €

Zu beachten:
Eine nachträgliche Förderung von Mehrkosten ist nicht möglich.
Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.

Anträge sind zu stellen bei:

Gemeinde Theres

Rathausstraße 3
97531 Theres

 

Ansprechpartner:

Matthias Schneider

1. Bürgermeister Gemeinde Theres

Bauamt VG Theres

Vanessa Männling

 

Wichtige Dokumente zum Download:

  Richtlinien der Gemeinde Theres zur Förderung der Denkmalpflege

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung

Gilt für folgende Gebiete:
Obertheres, Buch, Wagenhausen: Festgesetzte Fördergebiete im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens.
Förderfähige Maßnahmen:
Gebäude im privaten Bereich:

  • Dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
  • Dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten
  • Sanierung, Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden
  • Maßnahmen zur energetischen Verbesserung alter Bausubstanz (Wärmedämmung)
  • Revitalisierung leerstehender Gebäude
  • Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung

Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich:

  • Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Höfen einschließlich Begrünung
  • Regionaltypische Gestaltung von Hoftoranlagen, Zäunen und Mauern

Kostenlose Bauberatung

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Das Anwesen liegt im Dorferneuerungsgebiet.
  • Die Baumaßnahme entspricht den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung.

Achtung: Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden! Beginn des Bauvorhabens erst nach Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch ALE.

Höhe der Förderung:
durchschnittlich ca. 20% der Nettokosten

Anträge sind zu stellen bei:

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40
97082 Würzburg

 

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Herr Panzer
Zeller Straße 40
97082 Würzburg

 

Wichtige Dokumente zum Download:

  Infoblatt
  Förderantrag
  Verwendungsnachweis
  Flyer – Hinweise zur Antragstellung

Weitere Informationen

Beratungs- und Zertifizierungsmöglichkeiten für touristische Beherbungsbetriebe

Sie spielen mit dem Gedanken, einen Unterkunftsbetrieb zu betreiben bsw. Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension oder sind bereits Gastgeber? Dann nutzen Sie die Möglichkeiten für ein kostenfreies Beratungsgespräch. Frau Burkard-Baumgärtner vom Haßberge Tourismus e.V. gibt Tipps zur Ausstattung, zu Qualitätsmerkmalen und Gästenachfragen oder vermittelt Ihnen einen Gesprächskontakt zu erfolgreichen Gastgebern in der Region. Vereinbaren Sie direkt einen Termin!

Als kleiner Tipp am Rande: Unterkunftsbetriebe mit besonderem historischem Charme sind oftmals besonders gefragt. Werfen Sie doch einen Blick in unsere Immobilienbörse oder sammeln Sie Anregungen für Ihr Bauvorhaben bei unseren Erfolgsgeschichten. Investieren lohnt sich!

  • Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer mit bis zu neun Betten. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sterne ausgezeichnet (von einfach bis erstklassig).
  • Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.
  • Die Klassifizierung erfolgt vor Ort durch einen vom DTV geschulten Experten, Leitfaden für die Zertifizierung ist der vom DTV erstellte 23 seitige Kriterienbogen.
  • Die DTV-Sterne-Klassifizierung ist 3 Jahre gültig.
  • Das Qualitätssiegel „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ ist das einzig bundesweit verbreitete und geprüfte Zertifikat für wanderfreundliche Gastgeber in Deutschland.
  • Ausgezeichnete Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe garantieren Wanderern eine Vielzahl von Ausstattungs-, Verpflegungs- und Serviceleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Wanderern zugeschnitten sind.
  • Beherbergungsbetriebe müssen 22 Kernkriterien sowie 8 (aus 17) Wahlkriterien erfüllen. Für reine Gastronomiebetriebe gilt ein eigener Kriterien-Katalog mit 18 Pflichtkriterien. Die Kriterien werden vor Ort von erfahrenen, vom Deutschen Wanderverband geschulten Experten überprüft.
  • Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und kann danach wieder durch eine Prüfung erneuert werden.
  • Das Qualitätssiegel „Bett + Bike“ ist das Zertifikat für fahrradfreundliche Gastbetriebe in Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Österreich und Belgien.
  • Klassifizierte Gastbetriebe, Campingplätze, Ferienwohnungen/-häuser garantieren Fahrradfahrern eine Vielzahl von Ausstattungs-, Verpflegungs- und Serviceleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Fahrradfahrern zugeschnitten sind.
  • Die Gastbetriebe erfüllen die ADFC-Qualitäts-Mindestkriterien und die speziellen Qualitätskriterien. Anschließend sendet man die ausgefüllten Anmeldeunterlagen an das zuständige ADFC-Landesamt. Ein Bett+Bike-Betriebsberater prüft dann die Einhaltung der Kriterien vor Ort. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so erhält man das Zertifikat.
  • Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und wird danach wieder von einem Betriebsberater überprüft.