Regionalbudget
Regionalbudget in der Allianz Main & Haßberge
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet der Allianz Main & Haßberge liegen.
Welche Projekte konkret gefördert werden können, zeigen die Zusammenstellung beispielhafter Kleinprojektein dern Broschüren des Amtes für Ländliche Entwicklung:
Broschüre vom Amt für Ländliche Entwicklung 2020
Broschüre vom Amt für Ländliche Entwicklung 2021
Broschüre vom Amt für Ländliche Entwicklung 2022
Diese beinhalten zahlreiche und vielfältige Projekte, die mit dem Regionalbudget in Unterfranken gefördert wurden.
Unterstützung lokaler Kleinprojekte mit dem Regionalbudget im Allianz-Gebiet
Die Allianz Main & Haßberge hat sich auch für das Jahr 2024 um ein Regionalbudget beworben, welches vom Amt für Ländliche Entwicklung gefördert wird. Mit insgesamt 100.000 Euro können damit im Jahr 2024 Kleinprojekte in den Kommunen Gädheim, Theres, Wonfurt, Haßfurt und Königsberg gefördert werden. Hier geht es zum offiziellen Förderaufruf vom 19.09.2023.
Die vom Entscheidungsgremium bewilligten Kleinprojekte verfolgen den Zweck, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei stehen im Fokus:
- Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
- Ziele und Erfordnisse der Raumordnung und Landesplanung
- Belange des Natur-, Umwelt-, und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- demografischen Entwicklung sowie
- Digitalisierung
Wissenswertes und Voraussetzungen für eine mögliche Förderung
- Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach der Förderzusage begonnen werden (der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten).
- Das Projekt muss bis zum 20.09. des jeweiligen Jahres vollständig durchgeführt und abgerechnet sein, d.h. auch alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt worden sein.
- Der Projektträger muss bis spätestens zum 01.10. des jeweiligen Jahres der verantwortlichen Stelle den Durchführungnachweis inkl. aller Anlagen vorgelegt haben.
- Die förderfähigen Gesamtkosten (netto) des Projektes dürfen 20.000 € nicht übersteigen. Andernfalls kann das Projekt nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden.
- Der Zuwendungsbedarf muss die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten.
- In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- Einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Wie sieht die Förderung aus?
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, jedoch mit maximal 10.000 €. Das Projekt muss durch den Antragstellenden vorfinanziert werden.
Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Zuwendungs- und antragsberechtigt sind
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
Von der Förderanfrage bis zur Auswahl der Projekte
Sie haben eine Projektidee und möchten diese gerne über das Regionalbudget 2024 fördern lassen? Dann senden Sie Ihre Förderanfrage bis spätestens 25.11.2023 an die Allianz Main und Haßberge e.V. . Nutzen Sie hierfür bitte das Förderantragsformular
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt im Anschluss durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
- Beitrag zur Zielerreichung des ILEK
- Bedeutung / Nutzen für das ILE-Gebiet
- Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität
- Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
- Grad der Gemeinnützigkeit
Aktueller Förderaufruf für das Jahr 2024
Anfragen auf Förderung sind an die verantwortliche Stelle zu richten:
Allianz Main und Haßberge e.V.
Rathausstraße 3
97531 Theres
25.11.2023: Spätester Termin für Einreichung der Förderanfrage
20.09.2024: Spätester Termin für Fertigstellung & Abrechnung des Kleinprojektes
01.10.2024: Spätester Termin für die Vorlage des Durchführungsnachweis
Bitte verwenden Sie untenstehende Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise der Merkblätter:
Föderanfrage für Kleinprojekte
Infos und Merkblatt zum Regionalbudget
Für Gewerbe: De-minimis Bescheinigung
Für Gewerbe: De-minimis Erklärung Antrag
Für Gewerbe: De-minimis Mitteilung
Für Gewerbe: De-minimis Merkblatt
Für die Abrechnung des Kleinprojekts: Durchführungsnachweis
Für die Abrechnung des Kleinprojekts: Checkliste zum Durchführungsnachweis
Sie haben weitere Fragen zum Regionalbudget oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Wir helfen gerne weiter!
Kleinprojekte des Regionalbudgets im Jahr 2022
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Geförderte Projekte im Jahr 2021
Bereits geförderte Projekte im Jahr 2020
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